Prof. Dr. Christa Binswanger, Annick Bosshart June 2018
Im Kontext von #MeToo wurde in Schweizer Medien moniert, dass sich die Stimmen aus der Wissenschaft nur wenig dazu geäußert hätten. Wir nehmen dies zum Anlass, ein paar grundsätzliche Überlegungen aus Perspektive der Geschlechterforschung und der Critical Sexualities Studies zum Thema einzubringen.
Im Kontext von #MeToo wurde in Schweizer Medien moniert, dass sich die Stimmen aus der Wissenschaft nur wenig dazu geäußert hätten. Wir nehmen dies zum Anlass, ein paar grundsätzliche Überlegungen aus Perspektive der Geschlechterforschung und der Critical Sexualities Studies zum Thema einzubringen.
Durch den Hashtag #MeToo war sexualisierte Gewalt während mehreren Monaten medial omnipräsent, nachdem es in den letzten Jahren ziemlich still um das Thema geworden war. Die #MeToo-Bewegung thematisiert sexualisierte Gewalt als verschiedene Formen sexualisierter Grenzüberschreitungen wie beispielsweise sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung, aber auch viele weitere, damit zusammenhängende Aspekte, wie sie von Frauen heute erlebt werden. Unabhängig davon, ob bei einer spezifischen sexualisierten Gewalthandlung (primär) Sexualität als Mittel der Machtausübung oder (primär) Macht als Mittel zur Erzwingung nicht-konsensueller sexueller Handlungen eingesetzt wird, verweist sexualisierte Gewalt auf die Verwobenheit von Sexualität mit gesellschaftlichen Macht- und Herrschaftsverhältnissen. So hat die aktuelle Debatte zu #MeToo in weiten Kreisen das Bewusstsein gefördert, dass im Hinblick auf ein faires und dialogisches Geschlechterverhältnis in der Sexualität Handlungsbedarf besteht. Stellt sich jedoch die Frage, wie dieser Handlungsbedarf in sexuellen Begegnungen verwirklicht werden könnte, gehen die Meinungen sehr bald auseinander und dominiert ein polemischer Zugang zum Thema. Mancherorts hat sich eine Polemik entwickelt, die immer wieder die Betroffenen selbst wie auch die gesellschaftliche Einbettung sexualisierter Übergriffe aus den Augen verliert und die Unterscheidung von Opfern und Täter_innen verschwimmen lässt. Dass Opferdiskurse eine Schlagseite für die Betroffenen selbst aufweisen, wird in der Geschlechterforschung seit den 70er Jahren intensiv diskutiert. Und es gibt hier keine einfachen Antworten. Aber eine Umkehrung der Verhältnisse, die etwa prominente Männer aus der Filmindustrie vor allem als Opfer von ungerechtfertigten, weil nicht beweisbaren Verleumdungskampagnen darstellt, verkennt ein wesentliches Element von #MeToo: das Empowerment für Betroffene, das darin besteht, der eigenen Verletzung Ausdruck verleihen zu können und sich dabei in einer Gruppe von Frauen wiederzufinden, die Ähnliches erlebt haben. Die Beweislast auf Seiten der Opfer von sexualisierten Übergriffen, die so schwer zu leisten ist, tritt für ein Mal in den Hintergrund. Der Schritt an die Öffentlichkeit, zu dem sich viele Opfer nach teils jahrelangem Schweigen nun entschieden haben, sollte deshalb anerkannt und respektiert werden. Die Veröffentlichung ihrer Erlebnisse als Teil einer großen Menge scheint für viele Opfer das einzig verbliebene Mittel zu sein, sich aus ihrer passiven Rolle zu befreien. In diesem Sinne verweist #MeToo nicht nur auf gesellschaftliche, sondern auch auf rechtliche Missstände: In der aktuellen Rechtslage, wie sie in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich vorherrscht, ist es das Opfer, das beweisen muss, dass es nicht wollte, es muss diesem Nicht-Wollen unmissverständlich Ausdruck verliehen haben. Ansonsten wird das Nein nicht als Nein anerkannt.
Ein Blick in die Geschichte der Befreiung weiblicher Sexualität aus bestehenden Verhältnissen erscheint an dieser Stelle sinnvoll. Erinnern wir uns der Forderungen der sozialen Bewegung des Feminismus in den 1970er Jahre: Eine für Frauen befreite Sexualität stand damals im Zentrum des Rufs nach gesellschaftlicher Veränderung und Gleichberechtigung – auch in der Sexualität. Wenn auch nicht mit derselben Verbreitung, wie es das Internet heute für die #MeToo-Bewegung möglich macht, aber in einer vergleichbaren Geste der Selbstautorisierung zum Sprechen, wurde Sexualität nicht mehr nur als Privatsache in der Zweierbeziehung aufgefasst, sondern – im Sinne eines politischen Anspruchs – die Vormachtstellung des Mannes bezüglich sexueller Interaktionen zwischen den Geschlechtern kritisiert. Frauen ‚entdeckten’ und reklamierten eine lustvolle Sexualität für sich. Einige feministische Kreise suspendierten dabei die männliche Teilnahme an lustvoller Sexualität, andere Kreise strebten eine gegenseitige Lustbefriedigung der Geschlechter an, die beide Seiten dialogisch miteinbezog. Sexologen wie Gunter Schmidt sprechen im Nachgang zur sozialen Bewegung des Feminismus der 70er Jahre von „Aushandlungssex“ – also von sexuellen Handlungen, bei welchen beide (oder alle) Beteiligten ihre Vorlieben und auch ihre Grenzen artikulieren und diese jeweils gegenseitig respektiert werden. Dieser konsensuale Aushandlungssex soll also spätestens seit den 1980er Jahren die Norm für sexuelle Interaktionen in westlichen Gesellschaften bilden.
Aus Sicht der Geschlechterforschung ist seit den Forderungen der 1970er Jahre viel erreicht worden. Die soziale Bewegung des Feminismus hat eine politische Diskussion ausgelöst, die in vielerlei Hinsicht gesellschaftliche Politiken bezüglich des Frauenkörpers liberalisiert hat: In der Schweiz musste erst einmal das Frauenstimmrecht erkämpft werden, es folgte das Recht auf Abtreibung, ein neues, gleichberechtigtes Familienrecht, ein Gleichstellungsartikel und zu guter Letzt ein bezahlter – wenn auch kurzer – Mutterschaftsurlaub. Parallel zu diesen Entwicklungen wurde der weibliche Körper im medialen Raum mehr und mehr enthüllt und einer Vermarktungslogik unterstellt. Für die einen ist dies Anzeichen für eine weiterführende Objektivierungs- und Ausbeutungslogik des männlichen Blicks auf den weiblichen Körper; für die anderen Ausdruck der Liberalisierung einer disziplinierenden Körperkultur, aus welcher der weibliche sexuelle Körper immer befreiter und selbstbewusster hervorgeht. Inwiefern die Aneignung der sexuellen Objektivierung, wie sie beispielsweise in bildlicher weiblicher Selbstpräsentation in sozialen Medien zum Ausdruck kommt, eine tatsächliche Subjektivierung darstellt, scheint im Kontext der #MeToo-Debatte jedoch fragwürdig: Am Beispiel der Filmindustrie, wo die Debatte ihren Anfang nahm, wird offensichtlich, dass der weibliche Körper unterschiedlichen Wirkmächtigkeiten unterworfen ist und dass ihn sein selbstbewusstes Auftreten nicht – oder zumindest nicht genügend – vor Machtmissbrauch in der Form sexualisierter Übergriffe schützt.
Brisant wird die komplexe Gemengelage sexueller Bedeutungen und Handlungen, wenn sexuelle Handlungen jenseits eines Aushandlungs- oder Konsensual-Sexes dazu ausgenützt werden, Machthierarchien auszuleben, zu betonen und zu festigen. Die Größe des Problems – und dafür steht unseres Erachtens die überwältigende Menge an MeToo-Tweets und -Posts – sollte die Dringlichkeit, hier gesellschaftlich eingreifen zu müssen, ins Bewusstsein rufen. Die erschreckend große Menge an Veröffentlichungen kann und soll im Einzelfall eine sorgfältige Prüfung der Anklagen keinesfalls ersetzen. Aber sie kann den Handlungsbedarf hier und heute beweisen. Dabei erscheint es uns naheliegend, sich bestimmter Forderungen der 1970er Jahre zu erinnern. Die Befreiung des weiblichen Körpers ging damals mit der Forderung nach erfüllter weiblicher Sexualität einher, eine Forderung, die gerade heute in Zeiten einer vermeintlich völlig befreiten Sexualität wieder vermehrt auf die Agenda gesetzt werden sollte. Die Geschichte der Sexualität in den westlichen Gesellschaften hat uns immer wieder vor Augen geführt, dass diese Forderung nicht leicht zu erreichen und auch nicht widerspruchsfrei zu verwirklichen ist. So ist etwa Konsens eine Voraussetzung, jedoch noch kein Garant für eine erfüllte und dialogische Sexualität. Dennoch bleibt eine erfüllte Sexualität eine menschliche Utopie für alle Geschlechter, die heutige Gesellschaften verfolgen sollten. #Metoo zeigt auf, dass die weibliche Sexualität einen Schutz vor Machtmissbrauch nach wie vor dringend nötig hat. Wie Radio SRF unlängst berichtete, hat Schweden im europäischen Kontext bislang am klarsten reagiert: So gilt fortan für ungewollten Sex nicht mehr die Beweislast des Neins auf Seiten der Opfer, sondern die Beweislast des Jas auf Seiten der potenziellen Täter_innen. In einer Umfrage unter jungen Menschen haben sich 75 Prozent für diese Maßnahme ausgesprochen.
Die Umsetzung dieses Gesetzes wird im Juni 2018 erfolgen. Wie viel dieses Gesetz zum gesellschaftlichen Wandel, den die #Metoo Bewegung auslösen sollte, beizutragen vermag, ist noch offen. Es scheint uns aber ein Schritt in die richtige Richtung zu sein: weg von einer Polemik über vermeintliche Opfer oder Täter_innen, hin zu einem aktiven, dialogischen und konsensualen Geschlechterverhältnis in der Sexualität.
Dieser Artikel beruht auf dem Statement, dass die Autorinnen anlässlich des Internationalen Frauentages 2018 verfasst haben.
Bild: Demonstration gegen Gewalt an Frauen (1977), Quelle: Sozialarchiv
Publication Date:
20 June 2018
Authors:
Prof. Dr. Christa Binswanger, Annick Bosshart