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Ungewollter Geschlechtsverkehr im Schweizer Strafrecht (1. Teil)

Ungewollter Geschlechtsverkehr im Schweizer Strafrecht: Warum ein solcher « Widerstand »? (1. Teil)

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Der Aufruf der Zivilgesellschaft: Wenn die Stimme der Opfer die andere Realität der Vergewaltigung schildert
    1. Stereotypen entlarven
    2. Eine Reform des Sexualstrafrechts durchsetzen und formulieren
  • III. Die Praxis des Sexualstrafrechts ist abhängig von normativen Vorstellungen von Sexualität und Zustimmung, und produziert sie gleichzeitig (neu)
    1. Vergewaltigung besteht nicht nur aus penetrativer Penetration
    2. Die rechtlichen Definitionen von sexueller Nötigung und Vergewaltigung basieren nicht explizit auf der Verletzung der freien und unmissverständlichen Zustimmung des Opfers
      • Das aktuelle Schweizer Recht beruht auf einem zu engen und vorzugsweise physischen Verständnis von Nötigung bei Vergewaltigung
      • Körperlicher Widerstand ist zum Kriterium für die Bestimmung von Nötigung und zum Beweis für die fehlende Zustimmung des Opfers geword
      • Die (verbale) Ablehnung des Opfers wird nur berücksichtigt, wenn sie performiert wird.

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Publikation Information

Verlag:

Stämpfli Verlag, Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, Heft Nr. 1 / 2023, S. 1-39

Sprachen:

Französisch

Medientyp:

PDF

Stadt:

Bern

Jahr:

2023

Themen:

Disziplinen:

Forschungsthemen:

Recht - Menschenrechte – Frauenrechte – Minderheitenrechte
Sexualität
Gewalt – Belästigung

Fächer:

Kriminologie, Recht

Form:

Artikel