Ungewollter Geschlechtsverkehr im Schweizer Strafrecht (1. Teil)
Ungewollter Geschlechtsverkehr im Schweizer Strafrecht: Warum ein solcher « Widerstand »? (1. Teil)
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Der Aufruf der Zivilgesellschaft: Wenn die Stimme der Opfer die andere Realität der Vergewaltigung schildert
- Stereotypen entlarven
- Eine Reform des Sexualstrafrechts durchsetzen und formulieren
- III. Die Praxis des Sexualstrafrechts ist abhängig von normativen Vorstellungen von Sexualität und Zustimmung, und produziert sie gleichzeitig (neu)
- Vergewaltigung besteht nicht nur aus penetrativer Penetration
- Die rechtlichen Definitionen von sexueller Nötigung und Vergewaltigung basieren nicht explizit auf der Verletzung der freien und unmissverständlichen Zustimmung des Opfers
- Das aktuelle Schweizer Recht beruht auf einem zu engen und vorzugsweise physischen Verständnis von Nötigung bei Vergewaltigung
- Körperlicher Widerstand ist zum Kriterium für die Bestimmung von Nötigung und zum Beweis für die fehlende Zustimmung des Opfers geword
- Die (verbale) Ablehnung des Opfers wird nur berücksichtigt, wenn sie performiert wird.
Autor_innen
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Publikation Information
Institutionen:
Autor_innen:
Verlag:
Stämpfli Verlag, Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, Heft Nr. 1 / 2023, S. 1-39
Sprachen:
Französisch
Medientyp:
Stadt:
Bern
Jahr:
2023
Themen:
Disziplinen:
Forschungsthemen:
Recht - Menschenrechte – Frauenrechte – Minderheitenrechte
Sexualität
Gewalt – Belästigung
Fächer:
Kriminologie, Recht
Form:
Artikel