Die PH Zürich anerkennt und nutzt die Diversität ihrer Mitarbeitenden und Studierenden gemäss dem gesetzlich verankerten Gleichstellungsgebot und dem Diskriminierungsverbot.
Grundsätze der PH Zürich
Das Handeln der Hochschulleitung, der Mitarbeitenden und der Studierenden der PH Zürich basiert auf dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichstellungsgebot und Diskriminierungsverbot. Die Leistungen und Tätigkeiten der PH Zürich richten sich nach folgenden Grundsätzen:
Die PH Zürich
- fördert die Chancengleichheit ihrer Angehörigen. Sie gewährt im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Berufschancen,
- engagiert sich für ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter in den verschiedenen Aufgabenfeldern sowie für die Vereinbarkeit von Studium, Beruf, Familie und Privatleben,
- setzt sich für den Zugang von Menschen mit Behinderung zu Studium und Arbeit an der Hochschule ein. Sie gewährt nach Möglichkeit und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit einen Nachteilsausgleich,
- respektiert und anerkennt die Diversität, Verschiedenheit und Individualität ihrer Studierenden, Weiterbildungsteilnehmenden und Mitarbeitenden und bietet Raum, sowohl Besonderheiten wie auch Gemeinsamkeiten zu leben,
- sensibilisiert für Gleichstellung und schützt vor Diskriminierung. Dafür investiert sie in Prävention und Beratung sowie in die Weiterentwicklung ihrer Organisation und ihrer Angebote.
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