Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR ist eine ausserparlamentarische, unabhängige Kommission. Sie wurde vom Bundesrat 1995 nach der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung RDK und der Annahme der Rassismusstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches eingesetzt.
Die EKR besteht aus 15 ausgewiesenen Expertinnen und Experten zu Fragen des Rassismus sowie einem dem Generalsekretariat des Innendepartements angegliederten Sekretariat.
Laut Mandat des Bundesrats vom 23. August 1995 „befasst sich die EKR mit Rassendiskriminierung, fördert eine bessere Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Rasse, Hautfarbe, nationaler und ethnischer Herkunft, Religion, bekämpft jegliche Form von direkter und indirekter Rassendiskriminierung und schenkt einer wirksamen Prävention besondere Beachtung“.
Tätigkeit der EKR
Prävention und Sensibilisierung
- Die EKR unterstützt und initiiert Präventionsmassnahmen und -kampagnen.
Analyse, Forschung und Monitoring
- Die EKR analysiert die Rassendiskriminierung aus wissenschaftlicher und ethischer Sicht;
- sie fördert die Forschungsarbeit im Zusammenhang mit ihrem Auftrag;
- sie prüft konkrete Fälle in der Schweiz und deren Auswirkungen auf die Menschen und die Gesellschaft.
Information, Beratung und Expertise
- Die EKR beantwortet Fragen von Organisationen und Privatpersonen, die mit Diskriminierung konfrontiert sind;
- sie ist eine Ansprechpartnerin für die Medien;
- sie gibt ihre Expertise ab bei Fragestellungen und Vernehmlassungen des Bundesrats und der Departemente.
Öffentlichkeitsarbeit und Empfehlungen
- Die EKR nimmt öffentlich Stellung zu Fragen im Zusammenhang mit Rassismus;
- sie erarbeitet Vorschläge und Empfehlungen für Massnahmen zur Rassismusbekämpfung.
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Countries:
Switzerland
Locations:
Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR
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