Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI)
Wer wir sind
Die SMRI ist die unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution der Schweiz. Sie trägt zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in allen Lebensbereichen und auf allen staatlichen Ebenen in der Schweiz bei.
Als nationale Menschenrechtsinstitution arbeitet sie auf der Grundlage der Pariser Prinzipien der UNO. Diese erfordern eine gesetzliche Verankerung der Institution, ein umfassendes Mandat zum Schutz und zur Förderung von allen Menschenrechten, Unabhängigkeit, insbesondere auch von anderen Institutionen, der Regierung und dem Parlament, eine pluralistische Zusammensetzung sowie eine ausreichende öffentliche Finanzierung.
Die SMRI ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist analog zu einem Verein strukturiert. Sie ist autonom, politisch, institutionell und ideologisch unabhängig und bestimmt eigenständig über inhaltliche Schwerpunkte und die Verwendung ihrer Ressourcen.
Was wir tun
Die SMRI hat den Auftrag, die Interessen aller Bevölkerungsgruppen zu vertreten und sich für deren Rechte einzusetzen. Sie kooperiert mit Behörden auf allen staatlichen Ebenen, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, insbesondere Menschenrechtsorganisationen, und der Wirtschaft. Sie informiert die Öffentlichkeit, Staat, Politik und Wirtschaft über die Menschenrechte. Sie analysiert deren Umsetzung in der Schweiz, weist auf Lücken hin, zeigt Korrektive auf, stösst den Dialog an und bringt sich in den politischen Diskurs ein.
Die im Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte verankerten Aufgaben der SMRI umfassen insbesondere
- Information und Dokumentation zur Menschenrechtslage in der Schweiz;
- Praxisorientierte Forschung zu Menschenrechtsverletzungen, gesetzlichen und institutionellen Defiziten und Stärkung des Menschenrechtsschutzes im Blick auf Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis;
- Beratung der Verwaltung von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung von Menschenrechten;
- Förderung von Dialog und Zusammenarbeit und damit Schaffung von Synergien zwischen staatlichen Stellen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft;
- Menschenrechtsbildung auf allen Stufen der Aus- und Weiterbildung sowie Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für eine Stärkung des Menschenrechtsschutzes;
- Internationaler Austausch, insbesondere mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen.
Die SMRI übernimmt für die Menschenrechtsmechanismen der UNO oder des Europarats wichtige Funktionen. Sie kann bei Staatenberichtsverfahren zu einzelnen Menschenrechtspakten mitarbeiten, die Umsetzung der Empfehlungen durch den Staat befördern oder die Ratifizierung neuer Menschenrechtsabkommen vorantreiben.
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Länder:
Schweiz
Orte:
Schweizerische Menschenrechtsinstitution
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