Kein gemeinsamer Name mehr? Auswirkungen des Schweizer Namensrechts auf die Namenswahl heute heiratender Paare
Auszug aus der Einleitung
Im Unterschied zum Vornamen drückt der Name die Zugehörigkeit zu anderen Personen aus und wird mit diesen geteilt: Bei der Geburt von einem Elternteil verliehen, begleitet er das Kind im Prozess der Identitätsbildung und «gehört» deshalb, wie eine Ehefrau im Interview sagt, «irgendwie zu mir». Wird der Name bei der Heirat verliehen, symbolisiert er die Zusammengehörigkeit des Paares. Damit eine Person den Namen bei der Heirat weitergeben kann, muss die andere Person diesen Namen anstelle des eigenen Namens annehmen. Die Vorstellung, dass ein durch einseitige Weitergabe und Annahme gebildeter, einheitlicher Name für Ehepaare «aus Ordnungs- und Identifikationsgründen» sinnvoll ist, hat sich in der Schweiz Ende des 18. Jahrhunderts etabliert und hält sich bis heute, wie ein Ehemann im Interview deutlich macht: «Wenn man jetzt den Namen hinten dran schreibt oder den eigenen Namen behält, dann ist das erstens kompliziert, zweitens ist es komisch und dann weiss man ja grundsätzlich auch nicht, wer zusammengehört. Sind sie jetzt verheiratet oder nicht?». Boris fände es «kompliziert» und «komisch», wenn nicht nur er, sondern auch seine Frau nach der Heirat ihren Namen behalten hätte.
Stichwörter:
Schweizer Namensrecht, Gleichstellung, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Doppelname, empirische Studie.
Mots clefs :
Droit suisse du nom, égalité de traitement, mariage, partenariat enregistré, double nom, étude empirique.
Autor_innen
Links
Publikation Information
Autor_innen:
Verlag:
Stämpfli Verlag, FamPra.ch - Die Praxis des Familienrechts 4/2018 | S. 959–978
Sprachen:
Deutsch
Stadt:
Bern
Jahr:
2018
Themen:
Disziplinen:
Forschungsthemen:
Recht - Menschenrechte – Frauenrechte – Minderheitenrechte
Paar – Beziehung(en) – Ehe – Partnerschaft
Fächer:
Gender Studies, Soziologie
Form:
Artikel