Homeoffice an der Universität Bern nach kantonalen Richtlinien

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Die Universität Bern fördert flexible Arbeitszeiten und ortsunabhängiges Arbeiten. Aus diesem Grund besteht für Mitarbeitende die Möglichkeit des Homeoffice.

Homeoffice erlaubt Mitarbeitenden, Familie, Freizeit und Beruf besser zu vereinbaren, indem sie ihre Arbeitsleistung zeitweise am betrieblichen Arbeitsort und zeitweise zu Hause erbringen.

  • Die Richtlinien gelten für Mitarbeitende, die freiwillig und regelmässig (mindestens 1/2 Tag pro Woche) zu Hause arbeiten.
  • Unregelmässige (sporadische) Arbeit von zu Hause aus fällt nicht unter den Geltungsbereich der vorliegenden Richtlinien.
  • Mitarbeitende können bei ihren Vorgesetzten ein Gesuch zu Homeoffice stellen.  
  • Homeoffice darf nur bewilligt werden, wenn und soweit sich die Tätigkeit und der Homeoffice-Ort dafür eignen.

Dozenten und Dozentinnen (Art. 49 UniV) werden von den Bestimmungen ausgenommen. Sie leisten ihre Arbeit grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Universität Bern. Erbringen sie die zu leistende Arbeit an einem selbst gewählten Arbeitsplatz, müssen sie innert kurzer Zeit an der Universität erreichbar sein.

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Informations sur la publication

Langues:

Allemand

Type de média:

PDF

Année:

2017

Thématiques:

Genre, Conciliation, Institutionnalisation

Domaine:

Pratique

Type:

Directive