Neokonservative feuilletonistische Sprachkritik – eine linguistische Replik

Débat Analyse

Martin Reisigl décembre 2018

In konservativen Schweizer, aber auch bundesdeutschen und österreichischen Feuilletons melden sich in periodischen Abständen sprachkonservative journalistische Stimmen zu Wort, die sich gegen geschlechtergerechten Sprachgebrauch wenden, der aus der Perspektive feministischer oder gendertheoretischer Sprachkritik eingefordert wird. Diese Wortmeldungen zeugen in der Regel von geringer geistiger Mobilität und angemasster linguistischer Autorität. Manche der sprachkonservativen Journalist*innen versuchen als „Influencer*innen“ die öffentliche Meinung zu beeinflussen, zuweilen mit einem sehr direktiven oder abschätzigen Sprachduktus. Sie folgen dort, wo es um eine argumentativ zu erarbeitende und zu fundierende Festlegung von Überzeugungen ginge, zumeist der unwissenschaftlichen, von Charles Sanders Peirce so genannten „Methode der Beharrlichkeit“ (Peirce 1975, 71 ff.). Sie beruht darauf, sich an einer vor langer Zeit gefassten Meinung festzubeißen und später von anderen vorgebrachte abweichende Sichtweisen mit Vehemenz bis Aversion abzuwehren. Nicht zur Kenntnis genommen wird dabei sozialer Wandel, der die berechtigte Forderung nach sprachlichem Wandel nach sich zieht, also etwa die Forderungen nach demokratischerer Partizipiation, mehr wissenschaftlicher Präzision, mehr Höflichkeit und mehr Geschlechtergerechtigkeit – lauter Forderungen, die auch sprachlich umgesetzt werden können und sollen. Linguistisch längst widerlegt geglaubte Argumente werden zum x-ten Mal hervorgeholt. Durch ihre ständige Wiederholung werden sie gleichwohl um nichts richtiger.

Unser Sprachsystem und -gebrauch verändern sich ständig. Konservative Argumentationen vermögen diesem Wandel nicht gerecht zu werden.

Trugschlüssige sprachkonservative Argumente

Greifen wir einige der sprachkonservativen Argumente gegen geschlechtergerechten Sprachgebrauch heraus, die im Schweizer Feuilleton jüngst von Martin Ebel vorgebracht wurden, um sie einer sprachwissenschaftlichen Kritik zu unterziehen (siehe „Gendern im Plural“ und „Gendern mit Stern“ von Martin Ebel und „Gendern in aller Herrlichkeit“ von Claudia Wirz, alle zuletzt abgerufen am 17.12.2018). In seiner so genannten „Kleinen Sprachsprechstunde“, mit der Martin Ebel sich gegen „sprachlichen Egalismus“ wendet und den Eindruck eines Sprachexperten vermitteln möchte, bringt der Journalist im Juli 2018 die folgenden sieben leicht widerlegbaren Argumente vor:

  • 1. Argument: Die Pluralform sei grammatisch männlich, inhaltlich aber menschlich, wobei der Artikel – wie zum Ausgleich für die männliche Wortform – weiblich sei („die Lehrer“).

Zahlreiche psycholinguistische, psychologische und soziolinguistische Studien zeigen seit Jahrzehnten, dass sich Frauen weniger stark mitgemeint und angesprochen fühlen, wenn männliche Wortformen verwendet werden – egal ob im Singular oder Plural (eine unvollständige Aufzählung der einschlägigen Studien findet sich z. B. in Reisigl, Spieß 2017, 18). Dies hat damit zu tun, dass das grammatische Genus nicht einfach eine rein formale Kategorie ist (das würden sich Sprachkonservative wünschen), sondern im Bereich der Personenbezeichnungen auch eine komplexe Darstellungsfunktion erfüllt, also oft auch ein spezifisches Geschlecht inhaltlich repräsentiert. Eben deshalb fühlen sich viele Frauen von männlichen Wortformen nicht angesprochen, und genau deswegen muss dafür Sorge getragen werden, dass sie sich angesprochen fühlen können. Daher sind entsprechende Benennungsformen zu wählen, durch die sich die einzelnen Geschlechtergruppen angemessen inkludiert fühlen. Die Frage der Inklusion kann letztlich nur von der Seite der Rezipient*innen her befriedigend beantwortet werden. Es reicht nicht, dass jemand, der oder die das vermeintlich generische Maskulinum verwendet, behauptet, Frauen seien mitgemeint, weil viele Frauen sich in der Tat nicht inkludiert sehen, wenn nur männliche Wortformen gebraucht werden. Wenn sich der perlokutive Effekt des Sich-Mitgemeint-Fühlens nicht einstellt, dann nützen (halbherzige) Beteuerungen nichts. Davon abgesehen grenzt es an Rabulismus, wenn der Artikel „die“, der im Plural für Maskulina, Feminina und Neutra verwendet wird, als feminisierende Kompensation für die männliche Wortform ausgegeben wird.

  • 2. Argument: Wer glaube, dass die Verwendung männlicher Wortformen Frauen nicht gleichermassen mitmeine, ignoriere, ausgrenze, verschweige oder unterdrücke, wolle Sprache zum Instrument subjektiver Befindlichkeit machen.

Die argumentative Strategie der Subjektivierung greift nicht, weil es nicht nur einzelne Frauen sind, die sich von männlichen Wortformen nicht angemessen angesprochen fühlen. Das Problem ist vielmehr ein transsubjektives, überindividuelles, das grössere Gruppen von Frauen betrifft, auch wenn einige Frauen selbst auf dem vermeintlich generischen Maskulinum beharren mögen, so etwa auch die Schweizer Journalistin Claudia Wirz ^(siehe oben). Darüber hinaus haben einschlägige Studien klar gezeigt, dass auch Männer viel weniger an Frauen als an Männer denken, wenn vermeintlich generische männliche Wortformen verwendet werden, und dass die kognitive Verarbeitung männlicher Wortformen angesichts ihrer unklaren Darstellung der Geschlechter länger dauert, also aufwendiger, das heisst unökonomischer ist als die mentale Verarbeitung von Paarformen (wie z. B. „Lehrerinnen und Lehrer“).

  • 3. Argument: Wer die männliche Pluralform nicht als generische Wortform akzeptiere, sitze einem sprachsystematischen Irrtum auf.

Dieses Argument, das selbst von Grammatikern [sic!] zuweilen vorgebracht wird, ist einem völlig veralteten strukturalistischen Sprachbegriff verpflichtet, der davon ausgeht, dass Sprachsysteme vom konkreten Sprachgebrauch losgelöst werden können. Tatsächlich verhält es sich so, und das erklärt mittlerweile jede handlungsbasierte Sprachtheorie (egal, ob in der Pragmatik oder Semantik), dass ein Sprachsystem sich über den gesellschaftlich verankerten Sprachgebrauch konstituiert und verändert. Sprachsysteme sind keine stabilen überzeitlichen Strukturen, sondern historisch veränderliche Größen. Eben deshalb gibt es so viele unterschiedliche Sprachen auf dieser Welt und z. B. sehr deutliche Abweichungen zwischen Althochdeutsch und Neuhochdeutsch. Sprachsysteme sind mit einem zeitlichen Index versehen, werden von den Sprachbenutzer*innen im Laufe der Zeit allmählich verändert. Dabei werden immer wieder auch sprach(en)politische Eingriffe in ein Sprachsystem vorgenommen, z. B. dort, wo Sprachen standardisiert werden. Sprachsysteme sind – zumal dort, wo es sich um Standdardvarietäten handelt – nie nur „natürlich“ gewachsene Systeme. Darum lassen sich nicht alle Formen des Sprachwandels argumentativ naturalisieren, ist die sprach(en)politische Dimension des Sprachwandels nicht zu ignorieren (vgl. Reisigl, Spieß 2018, 20-22).

  • 4. Argument: Der Genderstern, der zur Bezeichnung der Geschlechtervielfalt jenseits eines binären Geschlechterdenkens verwendet werde, sei hässlich.

Ästhetische Werturteile können nicht allgemeingültig gefällt werden. Was zu einer bestimmten Zeit als sprachliches Schönheitsideal galt, mag zu einem späteren Zeitpunkt als veraltet abgetan oder kritisch hinterfragt werden. Ästhetische Bewertungen sind oft eine Frage der Tradition und Gewohnheit, vielfach auch eine Frage der Mode und nicht selten subjektive Würdigungen oder Zurückweisungen. Ästhetische Bewertungen besitzen nicht selten einen widersprüchlichen und kontroversen Charakter. Sie sind zeitabhängig, gruppen- und registerspezifisch und von der Situation mitgeprägt. Damit sei keineswegs in Abrede gestellt, dass Sprachkunst auch im Bereich des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs von Relevanz ist. Es ist mir durchaus ein großen Anliegen, bei geschlechtergerechtem Formulieren kreativ zu sein und den eigenen Sprachgebrauch auch an sprachästhetischen Kriterien zu orientieren. Geschlechtergerechter Sprachgebrauch und Ästhetik können vereinbar sein. Die sprachästhetischen Massstäbe sind aber nie allgemeinverbindlich. Da ästhetische Kriterien oftmals historisch kontingent, kontextspezifisch und zudem subjektiv eingefärbt sind, relativiert sich das ästhetische Werturteil Ebels stark. Die konservativen Massstäbe Ebels sind nicht in Stein gemeisselt, sondern von anderen anfechtbar, nicht zuletzt aus einer ethischen Perspektive, der an demokratischer Inklusion gelegen ist, aber auch aus einer zu Ebels Vorstellungen alternativen sprachästhetischen Perspektive. Für mich ist der in Personenbezeichnungen integrierte Genderstern mitnichten hässlich. Er fügt sich meiner Wahrnehmung nach gut in den Wortkörper von Personenbezeichnungen ein, weil er sich in das Schriftbild integriert, weit besser als etwa der Unterstrich („Gender Gap“), der – durchaus gewollt – eine Lücke aufreisst. Zudem ist die von der Programmiersprache übernommene Symbolik des Gendersterns, eine beliebige Anzahl von Zeichen zu vertreten, in der Frage der Repräsentation von Geschlechtervielfalt meines Erachtens schlüssiger (weil ikonischer) als die Symbolik des Unterstrichs, der in der Informatik lediglich als Leerstelle für ein einziges variables Zeichen steht.

  • 5. Argument: Der Genderstern, der zur Bezeichnung der Geschlechtervielfalt jenseits eines binären Geschlechterdenkens verwendet werde, greife auf ein systemfremdes Zeichen zurück.

Auch an diesem Punkt gilt wiederum, dass Sprachsysteme keine natürlich gewachsenen Organismen, sondern menschengemachte Konstrukte sind. Sprachsysteme werden teilweise per Konvention und sprach(en)politischem Beschluss verändert, erweitert oder verkleinert. In der Schweiz wurde z. B. auf das „ß“ weitgehend verzichtet, das in Deutschland und Österreich immer noch durchgehend verwendet wird. Ein graphisches Zeichen wie das „*“ kann durchaus in das Sprachsystem aufgenommen werden. Es ist vom Zeichensystem der Programmiersprache her bekannt, wo es – wie gesagt – für eine beliebige Anzahl von Zeichen steht. Mithin ist es nichts völlig Fremdes. Die Funktion des Zeichens in der Programmiersprache wurde metaphorisch übertragen, um Geschlechtervielfalt zu repräsentieren.

  • 6. Argument: Der Genderstern, der zur Bezeichnung der Geschlechtervielfalt jenseits eines binären Geschlechterdenkens verwendet werde, könne gar nicht gesprochen werden.

Dieses Argument ist deshalb nicht stichhaltig, weil der Genderstern, der Unterstrich oder das Binnen-I durchaus ausgesprochen werden. Dabei wird an der Grenze zwischen der männlichen Wortform (z. B. „Lehrer“) und der weiblichen Endung (also „-innen“) eine kurze Pause gemacht. Diese Pause führt gewissermassen wie von selbst dazu, dass wir vor der weiblichen Endung einen Knacklaut (engl. „glottal stop“) artikulieren, also einen glottalen Verschlusslaut. Diesen Verschlusslaut produzieren wir im Deutschen immer, wenn wir Wörter wie „Amsel“ oder „Ida“ aussprechen, die mit einem Vokal anlauten. Der Knacklaut am Anfang von Wörtern fällt uns aber nicht auf, weil wir ihn in unserer Schriftsprache nicht notieren. Dennoch äussern wir ihn ständig – er ist also ein üblicher Bestandteil unserer gesprochenen Sprache. Wer das weiss, wird schnell lernen, ihn auch im Wortinneren zu sprechen, indem eine kurze Pause gesetzt wird.

  • 7. Argument: Die Gruppe derjenigen, die sich weder als Männer noch als Frauen sehen, sei so winzig und oft nur theoretisch vorhanden, weshalb sie nicht in Anspruch nehmen könne, ihretwegen „die ganze Sprache nach ihren Bedürfnissen zu verbiegen“ und so „auf unangenehme Weise Präsenz [zu] markieren“ – so Ebel im Wortlaut.

Auf dieses Argument der kleinen Zahl, das sich hier mit einem subjektiven Empfindungsurteil (Stichwort: unangenehme Markierung von Präsenz) und mit dem Trugschluss der voreiligen Generalisierung verbindet (durch den Genderstern wird nämlich nicht die „ganze Sprache“ verändert und schon gar nicht „verbogen“), lässt sich unter anderem mit einem numerischen Vergleichsargument kontern, auch wenn bei statistischen Angaben stets Vorsicht geboten ist und hier keine Minderheit gegen eine andere ausgespielt werden soll. Gemessen an der Zahlenstärke der rätoromanischen Sprachgruppe in der Schweiz beträgt die Zahl der Trans- und Interpersonen im gesamten deutschen Sprachraum ein Vielfaches. Dennoch würde in der Schweiz kaum jemand behaupten, dass die rätoromanischen Idiome und ihre Sprecher*innen keine kulturelle Bereicherung für die Schweiz und daher nicht zu berücksichtigen, zu schützen und zu fördern seien. Ihre Präsenz ist erwünscht. Auf diese Anerkennung haben auch trans- und intergeschlechtliche Menschen ein Anrecht. Sie sind keine Quantité négligeable.

Und was sagen der Duden und der Rat für deutsche Sprache?

Martin Ebel verleiht seiner Freude darüber Ausdruck, dass sich der Rat für deutsche Sprache im Juni 2018 nicht für die Aufnahme des Gendersterns in den Duden ausgesprochen habe. Was er nicht erwähnt, das ist die Tatsache, dass der Rechtschreibrat für die Problematik des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs stark sensibilisiert ist und die Frage der Benennung aller Menschen, die weder Frauen noch Männer sind, als wichtige Herausforderung betrachtet. In der jüngsten Presseaussendung vom 16. November 2018 weist der Rat darauf hin, dass er sich noch nicht in der Lage sehe, mit verbindlichen amtlichen Vorschlägen an die Öffentlichkeit zu treten, dass aber ausser Zweifel stehe, dass Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen, ein Recht auf eine angemessene sprachliche Bezeichnung haben, das sich auch in der geschriebenen Sprache abbilden solle. Es gebe derzeit keine allgemeinverbindlichen sprachlichen Ausdruckmittel zur Bezeichnung der Geschlechtervielfalt. Der Rat werde sich daher weiterhin mit der Analyse zum Schreibgebrauch in verschiedenen Medien und Gruppen von Schreibenden befassen.
Aus diesen Mitteilungen geht hervor, dass der Rat für deutschen Sprache, so wie auch die Dudenredaktion, geistig um einiges flexibler und offener sind für die rezenten, empirisch erhebbaren gruppenspezifischen Sprachwirklichkeiten als sprachkonservative Journalist*innen wie Ebel, Wirz, Greiner und andere. 2017 ist im Dudenverlag das Buch „Richtig gendern“ erschienen, das gendertheoretisch zwar sehr zurückhaltend formuliert ist, aber keineswegs am vermeintlich generischen Maskulinum festhält. Und auch die neueste Ausgabe des Grammatik-Dudens (2016, 160-161) verteidigt das vermeintlich generische Maskulinum nicht, sondern hebt im Gegenteil klar hervor, dass Experimente darauf hinweisen, dass Frauen nicht gleichermassen mitgemeint sind, wenn männliche Wortformen gebraucht werden. Im Bereich der professionellen metasprachlichen Reflexion findet also seit Jahren eine Entwicklung statt, die langsam auch von Kulturjournalist*innen zur Kenntnis genommen werden könnte.

Plädoyer für einen konstruktiven Umgang mit Sprachnormenkonflikten

Bei der nunmehr schon seit Jahrzehnten andauernden Kontroverse über das vermeintlich generische Maskulinum und den geschlechtergerechten Sprachgebrauch insgesamt geht es sehr stark um eine politische, genauer gesagt, demokratiepolitisch relevante Debatte über die angemessene sprachliche Repräsentation der Geschlechter. Diese Debatte wird so lange fortdauern, wie es Geschlechtergruppen gibt, die artikulieren, dass sie sich durch gängige Benennungspraktiken in einer bestimmten Einzelsprache nicht angemessen repräsentiert fühlen. Es geht also nicht um rein sprachinterne und sprachsystemische Fragen der richtigen Grammatik und Rechtschreibung. Es geht um prospektive Sprach(en)politik. Ein Festhalten an einem sprachsystemischen Status quo ante kann daher keine Lösung sein, aber auch stark idiosynkratische Resignifikationspraktiken, die höchst voraussetzungsreich und daher nur einer sehr kleinen Gruppe von Eingeweihten vertraut sind, können nicht mehrheitsfähig werden, so innovativ, orginell und identitätsstiftend sie als gruppenspezifische sprachliche Ausdrucksmittel auch sein mögen. Angesichts der Sprachnormenkonflikte und der daraus resultierenden komplexen Argumentationen ist ständig darüber nachzudenken, wie es – wenigstens temporär – für bestimmte Bereiche der öffentlich geregelten Kommunikation zu vermittelnden sprachlichen Lösungen kommen kann, die für alle betroffenen Menschengruppen angemessen sind. Dabei gilt es immer auch, die partielle Vereinbarkeit von Argumenten zu prüfen – geschlechtergerechte Formulierungen können und sollten im Bereich der öffentlichen Kommunikation durchaus gut lesbar sein –, aber auch klare Prioritäten zu setzen. Selbst wenn die Entwicklung wohl nie abgeschlossen sein wird, steht für mich ausser Frage, dass in der gegenwärtigen Debatte die Argumente der Gerechtigkeit und demokratischen Inklusion ebenso wie der sprachlichen Präzision und der Höflichkeit weit mehr wiegen als die sprachkonservativen Argumente der Tradition, Bewahrung und Ästhetik.

Literatur

  • Diewald, Gabriele, Steinhauer, Anja (2017): Richtig gendern. Berlin: Dudenverlag.
  • Duden (2016): Die Grammatik. 9. Auflage. Berlin: Dudenverlag.
  • Peirce, Charles Sanders (1975 [1877]): Die Festlegung einer Überzeugung [The fixation of belief]. In: Martens, Ekkehard (Hrsg.): Texte der Philosophie des Pragmatismus. Stuttgart: Reclam. 61-98.
  • Reisigl Martin, Spieß, Constanze (2017): Noch einmal: Sprache und Geschlecht – Eine Thematik von bleibender Aktualität. In: Reisigl Martin, Constanze, Spieß (Hrsg.): Osna-brücker Beiträge zur Sprach-theorie (OBST) 91: Sprache und Geschlecht. Band 2: Empirische Studien. Duisburg: Universitätsverlag Rhein-Ruhr. S. 9-33.

Dieser Beitrag wurde anlässlich des Wissenschaftstages Geschlechterforschung am 18. Dezember 2018 veröffentlicht. Ziel des Aktionstages ist das Aufzeigen der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Relevanz der Gender Studies.

Date de publication:

18 décembre 2018

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Auteur·e:

Martin Reisigl