Prof. Tobler forscht zu verschiedenen Bereichen des Rechts der Europäischen Union, wobei seit einiger Zeit zwei Schwerpunktgebiete hervorstechen:
- Fragen der Rechtsgleichheit und der Diskriminierung: Die Habilitationsschrift von Prof. Tobler aus dem Jahr 2005 betrifft die Entwicklung der Rechtsfigur der indirekten Diskriminierung im EU-Recht und im schweizerischen Recht (Wirtschaftsrecht ebenso wie Sozialrecht). In jüngerer Zeit spielt die Rechtsfigur der indirekten Diskriminierung eine wichtige rechtliche Rolle bei der Umsetzung des durch die Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 in die Schweizerische Bundesverfassung eingefügten Art. 121a BV über die Zuwanderung (Stichwort „Inländervorrang“).
- Das rechtliche Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (sog. bilaterales Recht) als Teil des grösseren Gebiets des EU-Assoziationsrechts bzw. der rechtlichen Beziehungen der EU mit Drittländern wie der Schweiz. Viele Arbeiten von Prof. Tobler in diesem Bereich beruhen auf einer rechtsvergleichenden Perspektive, wobei v.a. dem Recht des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein besonderer Platz zukommt. Christa Tobler ist weiter Mitautorin einer Einführung ins bilaterale Wirtschaftsrecht Schweiz–EU in Text und Tafeln.
Als Folge von politischen Entwicklungen ist in neuerer Zeit ein weiteres Thema hinzugekommen, das insbesondere mit dem bilateralen Recht Berührungspunkte aufweist, nämlich der – bisher allerdings noch nicht erfolgte – Austritt des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland aus der EU (sog. Brexit).
Schliesslich betrifft ein weiteres Interessegebiet die Methodologie des juristischen Unterrichts. Eine neuere Publikation befasst sich hier mit der Verwendung der Visualisierung in der Wissens- und Leistungsbewertung („Introducing Visualisation Into the Assessment of Learning in Legal Studies“).
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Suisse
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Droit