Consultation, Infrastructure
Mit der jährlichen Vergabe eines Suslowa-Postdoc-Fellowship ermöglicht die UZH einer Postdoktorandin oder einem Postdoktoranden den finanzierten Wiedereinstieg in die akademische Laufbahn nach einem zeitlichen Unterbruch oder einer Verzögerung der Forschungstätigkeit aus Vereinbarkeitsgründen.
Unter einem Vereinbarkeitsgrund wird in der Regel eine Auszeit für Kinderbetreuung, eine längere und schwere Krankheit, die Pflege von älteren oder kranken Angehörigen oder ein Todesfall in der engsten Familie verstanden. Als Unterbruch gilt in der Regel eine 9- bis 24-monatige Phase, in welcher die Forschungstätigkeit ganz oder zu grossen Teilen ausgesetzt werden muss.
Gesuchstellung und Zusprache erfolgen innerhalb des Vergabeverfahrens der Förderlinie Forschungskredit Postdoc. Es gelten grundsätzlich dieselben Eingabebestimmungen und Vergabekriterien gemäss der Wegleitung zum Forschungskredit Postdoc. Zusätzlich gelten für das Suslowa-Postdoc-Fellowship Ergänzungsbestimmungen. Gesuchstellende, die sich für das Suslowa-Postdoc-Fellowship bewerben, bewerben sich automatisch und gleichzeitig auch für den Forschungskredit Postdoc.
Was kann beantragt werden?
- Salär der Gesuchstellerin/des Gesuchstellers
- Sachmittel in geringem Umfang
- Förderungsdauer max. 24 Monate
Liens
Institutionen:
Langues:
Allemand, Anglais
Thèmes:
Diversité - les thématiques:
Conciliation, Genre
Domaine:
Pratique
Form:
Consultation, Infrastructure
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