Wie gewaltvoll kann Sprache sein?

Débat Analyse

Deborah Mühlebach, Veronika Schick décembre 2020

Macht und potenzielle Gewalt von Sprache sind vermehrt Thema des öffentlichen Diskurses. Oftmals ist von progressiven und konservativen Fronten die Rede, wobei die eine gegen die vermeintlich andere Seite anschreibt. Von Fronten halten wir nicht viel, dafür ist die Frage, wie Sprache (sprachliche Bedeutung, sprachliche Äusserungen und Sprachhandlungen) mit gesellschaftlichen Macht- und Gewaltverhältnissen zusammenhängt, zu komplex. Vielmehr ist es angebracht, mit denjenigen Texten und Autor*innen in einen Dialog zu treten, mit denen wir zumindest teilweise nicht einverstanden sind.

Hauptdialogpartnerin unseres Blogbeitrages ist Claudia Mäder mit ihrem NZZ-Kommentar «Sprache kann verletzen. Aber sie ist nicht mit Gewalt zu verwechseln» (ehemals «Ein gewaltiges Missverständnis» NZZ, 04.02.20). Ihr Kommentar ist ein Plädoyer dafür, dass sprachliche Äusserungen nicht mit echter Gewalt zu verwechseln seien. Zwar erkennt Mäder an, dass Sprache verletzen, vor den Kopf stossen, angreifen und Wunden in die Seele schlagen kann. Zudem versteht sie Hate Speech als mutwillige und niederträchtige Beleidigung und Diffamierung. Aber als Formen der Gewalt sollen wir sprachliche Äusserungen nicht verstehen, denn diese Idee, so Mäder, entspringe einem unterkomplexen Verständnis von Sprache und ihren Funktionsweisen. Ihre Argumentation stützt Mäder auf den berühmten Text «How to do Things with Words» von John Austin aus den 1960er Jahren und einen selektiven Ausschnitt aus Judith Butlers Werk «Excitable Speech» aus den 1990er Jahren. Diese Texte sind zweifelsohne wichtig. Lesen wir sie jedoch genau und berücksichtigen weitere relevante Literatur, die in den letzten 60 Jahren seit Austin erschienen ist, führt uns dies in eine ganz andere Richtung, als Mäder sie einschlägt.

Auf Austin und Butler Bezug nehmend hält Mäder richtigerweise fest, dass Sprechakte misslingen können und sieht darin fälschlicherweise einen Unterschied zu physischer Gewalt. Wenn wir, wie sie vorschlägt, tatsächlich eine Parallele zwischen physischer Gewalt einerseits und struktureller und psychischer Gewalt andererseits ziehen wollen, dann wird schnell deutlich, dass die von Mäder aufgestellte Analogie nicht funktioniert: «Zu einem harten Schlag aufs Schienbein kann sich ein Mensch nicht selbstbestimmt verhalten, sein Knochen bricht, ob er es will oder nicht. Zu Worten dagegen, die einem an den Kopf geworfen werden, kann man, wenn auch vielleicht erst nach einem Schock, eine eigene Haltung einnehmen und demnach über ihre Wirkung mitbestimmen.» Mäders Analogie beinhaltet einen erfolgreichen physischen Gewaltakt einerseits und Versuche sprachlicher Gewalt andererseits.

Aber genauso wie Sprechaktversuche misslingen können, gibt es physische Gewaltversuche, die ins Leere laufen. Ich kann beispielsweise zu einem Schlag ausholen, der nicht als solcher bei meinem Gegenüber ankommt: Es kann ihm ausgewichen werden, ich kann ihn aus eigenem Ungeschick verfehlen oder je nach Verteilung der Kräfte, z.B. kleines Kind vs. starke erwachsene Person, kann es ein Schlag sein, der beim Gegenüber kaum als solcher spürbar ist. Sowohl unser rechtlicher als auch unser alltäglicher Umgang mit physischer Gewalt zeigt: Wir können physische Gewaltversuche von gelungenen Gewaltattacken unterscheiden, ohne dabei das betroffene Subjekt zu degradieren oder es in eine handlungsunfähige Opferposition zu rücken.

Dies trifft alles auch auf sprachliche Gewalt zu. Manchmal sind wir in der Lage, gewaltvolle Äusserungen nicht an uns heranzulassen oder uns gegen sie zu wehren. Oftmals gelingt dies aber nicht, weil gesellschaftliche Hierarchien dazu führen, dass sich Menschen gar nicht als wirkmächtige Subjekte positionieren können, sondern um diese Subjektpositionen ringen müssen. Rassismus hat beispielsweise eine so lange Geschichte, dass er sich tief in die Weise, wie wir miteinander kommunizieren, eingeschrieben hat. Weisse Menschen fühlen sich oft nicht in der Lage und weigern sich, Schwarzen Personen zuzuhören und zu verstehen, dass Wörter wie das M-Wort für die schokoüberzogene Schaumsüssigkeit abwertend sind. Solche Wörter sind nicht etwa trotz, sondern vielmehr wegen ihrem langjährigen Gebrauch so problematisch.

Es gibt auch Situationen, in denen sich Betroffene von Sprachgewalt zur Wehr setzen wollen, dies aber dazu führt, dass ihre soziale Position noch mehr untergraben wird. Ein Beispiel dafür sind weibliche Expertinnen in männlich dominierten Feldern, die nicht als Expertinnen wahrgenommen werden. Ihre Versuche, ihr Wissen als Expertinnenwissen auszuweisen, werden dann oftmals als Anfragen, im Expert*innenspiel mitspielen zu dürfen, verstanden und dabei nicht bereits als voll ernstzunehmende Expertinnenäusserungen behandelt (vgl. Q. R. Kukla 2014). Solche Situationen zu beschreiben und theoretisch zu analysieren verfolgt dabei nie das Ziel, Betroffene als hilflose Opfer darzustellen. Vielmehr dienen uns solche Analysen dazu, den bestehenden Handlungsspielraum gewaltbetroffener Personen genauer zu erfassen. Gerade in Judith Butlers Arbeiten (z.B. 1997) wird dies deutlich. So beschreibt sie etwa die (Sprech-)Handlungen, durch die wir Personen(gruppen) benennen, als etwas grundsätzlich Gewaltvolles. Ihr primäres Interesse liegt hier aber darin, herauszufinden, welche Möglichkeiten für Sprechende und Benannte existieren, um das Gewaltvolle solcher Handlungen subversiv zu unterwandern.

Die Vorstellung, dass Benennung von Sprachgewalt die von dieser Gewalt betroffenen Menschen zu handlungsunfähigen Opfern macht, ist im öffentlichen Diskurs weit verbreitet und wird auch von Mäder und ihren Kolleg*innen vertreten. So schreibt beispielsweise Maria-Sibylla Lotter (NZZ, 24.06.20): «Wenn potenzielle Opfer abwertender Reden dazu ermutigt werden, sich als hilflose Opfer zu sehen, die durch Verbote vor Verletzungen geschützt werden müssen, wird ihnen eine Macht offeriert, die nichts mit freier Selbstermächtigung zu tun hat.» Dies ist erstaunlich, tragen solche Benennungen doch oftmals zur Selbstermächtigung bei. Wie z.B. die Philosophin Miranda Fricker (2007) festhält, führte erst die Schaffung des Begriffs der sexuellen Belästigung dazu, diese Formen der Grenzüberschreitung als Phänomen zu fassen. Früher waren dies einzelne, sich ungut anfühlende Ereignisse, die Betroffene, zumeist Frauen, selbst schwer einzuordnen vermochten. Inzwischen können diese das Erfahrene klarer erfassen, benennen und gar rechtlich dagegen vorgehen. Erst mit den nötigen Begrifflichkeiten ist es möglich, gesellschaftliche und rechtliche Strukturen zu schaffen, um solche Handlungen als Unrecht zu bewerten.

Das Bild hilfloser Sprachopfer geht oft einher mit dem Missverständnis, Sprachkritik betreffe nur die symbolische Ebene, und diese sei losgelöst von materiellen Verhältnissen. Dabei wird Sprachkritiker*innen zum einen unterstellt, dass sie nur Wörter im Blick hätten, anstatt „wichtigere“ soziale Probleme, so zum Beispiel von Mario Andreotti (Aargauer Zeitung, 13.03.20): «Die Suche nach einer gendergerechten Sprache hat nicht zur gewünschten Gleichberechtigung der Geschlechter geführt, sondern zu zerstörerischen Eingriffen in die deutsche Sprache.» Zum anderen glauben viele, Sprachkritiker*innen seien der Ansicht, mit der blossen Ersetzung eines Wortes durch ein anderes werde die Welt insgesamt gerechter.  Zu diesen gehören auch Claudia Mäder («Wer nämlich Worte als Taten begreift, kommt schnell auf die Idee, dass sich zusammen mit wüsten Sätzen auch physische Akte aus der Welt entfernen liessen.») und René Zeyer («Die absurde Vorstellung dieser Sprachreiniger ist, dass damit auch die entsprechende Gesinnung verschwinde. So lässt sich die Welt kommod ordnen. Statt realem Rassismus oder Rassenwahn zu begegnen, verlegt man sich aufs Sortieren von Wörtern nach gut und schlecht oder böse.», NZZ, 18.06.20). Beides ist mitnichten der Fall.

Wörter haben keine Bedeutung, wenn sie nicht in irgendeiner Form in unseren gemeinsamen Interaktionen gebraucht werden. Wörter zu verwenden heisst sprachlich zu handeln. Sprachhandlungen als eine Form von Handlungen anzuerkennen bedeutet nicht, den Gebrauch von diffamierenden Wörtern mit physischen Gewaltakten zu verwechseln. Selbst die Theoretikerin Lynne Tirrell (2012), die zu genozidalen Sprachhandlungen arbeitet und einen engen Zusammenhang zwischen der Verwendung einzelner Wörter und physischen Attacken sieht, würde nicht behaupten, mit dem Verschwinden des einen verschwände automatisch auch das andere. Vielmehr gibt es unterschiedliche Typen von Handlungen, manche davon sind sprachlich verfasst, manche nicht. Zusammen bilden sie komplexe Handlungsmuster, in etwa so wie einzelne ineinandergreifende Zahnrädchen, die zusammen ein ganzes Uhrwerk bilden. Verändern wir etwas an einem der Zahnrädchen, hat dies kleine Auswirkungen auf die anderen. Ändern sich alle gemeinsam, ändert sich eine ganze Praxis.

Gesellschaftliche Übereinkommen, gewisse sprachliche Verletzungen nicht mehr zu dulden, können eines dieser Zahnrädchen sein. Ein anderes Zahnrädchen wäre die rechtliche Regulierung von Sprachhandlungen. Wie Noémi Michel beispielsweise in Bezug auf die Antirassismus-Strafnorm festhält, ermöglicht diese den von Rassismus negativ betroffenen Personen, sich grundsätzlich und insbesondere rechtlich wirksam gegen Rassismus auszusprechen (vgl. den Blogbeitrag von Michel und Naguib). Die Strafnorm beschneidet also (sprachliche) Gewaltakte und stärkt dabei die Subjektposition systematisch unterdrückter Personen. Werden entsprechende Gesetze genügend allgemein formuliert, so dass sie statt einer Liste zu verbietenden Wörtern die Ahndung von sprachlichen Gewaltakten beinhalten, können sie eine ermächtigende Funktion in der Bekämpfung von Unterdrückung und Diffamierung sozialer Gruppen haben.

Der vorliegende Blogbeitrag ist im Nachgang des MA-Seminars „Sprache und Macht“ an der Universität Zürich (FS20) entstanden.

Literatur

Andreotti, Mario. 2020. “Sprachliche Geschlechtsanbiederung: ‘Ab jetzt heisst es Professorin Arnold Stadler’”, Aargauer Zeitung vom 13.03.20, S. 6.
Austin, John L. 1962. How to Do Things with Words. Oxford: Oxford University Press.
Butler, Judith. 1997. Excitable Speech. A Politics of the Performative. New York: Routledge.
Fricker, Miranda. 2007. Epistemic Injustice. Power and the Ethics of Knowing. Oxford: Oxford University Press.
Kukla, Quill R. 2014. “Performative Force, Convention, and Discursive Injustice,” Hypatia 29 (2): S. 440–57.
Lotter, Maria-Sibylla. 2020. “Wissenschaft wird zur Bussübung” NZZ vom 24.06.20, S. 29.
Mäder, Claudia. 2020. “Sprache kann verletzen. Aber sie ist nicht mit Gewalt zu verwechseln,” NZZ vom 04.02.20, S. 35.
Tirrell, Lynne. 2012. “Genocidal Language Games” in I. Maitra & M. K. McGowan (Hrsg.) Speech and Harm: Controversies Over Free Speech. Oxford: Oxford University Press, S. 174–221.
Zeyer, René. 2020. “Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan”, NZZ vom 18.06.20, S. 29.

Date de publication:

14 décembre 2020

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Deborah Mühlebach, Veronika Schick