Sexuelle Belästigung gilt als ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und in die Würde der betroffenen Person.
Sexuelle Belästigung ist verpönt und stellt gemäss Strafgesetzbuch – zumindest in einer qualifizierten Form – einen eigenen Straftatbestand dar. Gemäss Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau ist sie am Arbeitsplatz verboten.
Dieses Papier zeigt die Verpflichtungen der Universität Bern im Zusammenhang mit sexueller Belästigung auf und die rechtlichen Möglichkeiten, die in Fällen von sexueller Belästigung zur Verfügung stehen.
Anhänge
- Sexuelle_Belästigung_Grundlagen_UniBe (PDF, 236 KB)
Publikation Information
Institutionen:
Sprachen:
Deutsch
Medientyp:
Stadt:
Bern
Jahr:
2016
Themen:
Diversity Themen:
Geschlecht, Gesundheit, Institutionalisierung
Bereich:
Praxis
Form:
Rechtsgrundlage